Sperrmüllentsorgung
Fragen und Antworten rund um Sperrmüll im Landkreis Görlitz
Was ist Sperrmüll?
Sperrige Abfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz sind feste Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die mit dieser Satzung vorgeschriebenen Restabfallgefäße passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.
Anmeldbare Menge:
- zweimal im Jahr, bis zu einem Gesamtvolumen von 2 m3 pro Abfuhr sowie einem Gewicht bis zu 50 kg pro Einzelteil und in den Abmessungen bis höchstens 0,80 m x 1,20 m x 2,00 m je Einzelstück
Die Abholung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der Anmeldung bei der EGLZ mbH mittels Sperrmüllkarte (befindet sich im Abfallkalender) oder online-Formular.
Bei Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen in Lawalde, Zittau oder Görlitz ist die Sperrmüllkarte mit abzugeben.
Wann ist der Sperrmüll zur Sammlung bereitzustellen?
Bitte stellen Sie den Sperrmüll/Elektro- und Elektronikschrott am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr, frühestens am Vorabend ab 16.00 Uhr im öffentlichen Raum (Geh- und Fußweg, Straßenrand, zugewiesene Abfallbehälterstandorte bzw. Standorte, an denen auch die Abfallgefäße zur Leerung bereitgestellt werden) bereit.
Elektro- und Elektronikschrott bitte getrennt vom Sperrmüll lagern.
Was kann zur Sperrmüllsammlung angemeldet werden?
- Schränke
- Polstermöbel
- Betten
- Federbetten (gesackt)
- Stühle
- Tische
- Matratzen
- Teppiche
- Auslegware und andere Bodenbeläge
- Laminat
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Gasherde
- Haushaltschrott
- Wasserfässer bis 200 Liter
- Gartenmöbel
Was gehört nicht in den Sperrmüll?
Restabfall, gefüllte Abfallsäcke, Autos, Anhänger, Autoteile, Batterien, Schadstoffe, Lumpen und Wertstoffe (Glas, Papier/Pappe, Leichtverpackungen, Bio- und Gartenabfälle), Gegenstände, die vorher fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren (Türen, Fenster, Tore und Gartenzäune u.ä.), Gartenlauben, Kleintierställe, Sanitärkeramik
Haushaltsauflösungen fallen nicht unter die Sammlung.
Kann auch Elektro- und Elektronikschrott zur Abholung angemeldet werden?
Ja, mit der Abholung von Sperrmüll kann auch Elektro- und Elektronikschrott zur Abholung angemeldet werden. Dazu gehören u.a.: Kühlschränke, Wasserboiler, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Schleudern, Rundfunk- und Fernsehgeräte, andere elektrische Küchen- und Haushaltgeräte, Computertechnik, Telekommunikationstechnik, Beistellherde ohne Schamotte, Ölradiatoren, Solarien (ohne Röhren; diese separat zum Wertstoffhof bringen).
Im Abfall-ABC für private Haushalte (Abfallkalender des Landkreises Görlitz) im finden Sie eine komplette Übersicht zu den Abfällen, die zum Sperrmüll gehören.